Leistungen Finanzbuchhaltung .
- Anleitung zur selbstständigen Bearbeitung der Buchführung
- Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle
- Offene-Posten-Verwaltung mit Mahnwesen
- Sortieren und Ordnen Ihrer Belege
- Unterstützung bei Ihrer Buchhaltung
Eine Übernahme ist auch während des laufenden Geschäftsjahres möglich
Es werden nur Tätigkeiten im gesetzlich zulässigen Rahmen des
§ 6 ABS. 3 u. 4 StBerG übernommen.