Leistungen Finanzbuchhaltung .

 

  • Anleitung zur selbstständigen Bearbeitung der Buchführung
  • Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle
  • Offene-Posten-Verwaltung mit Mahnwesen
  • Sortieren und Ordnen Ihrer Belege
  • Unterstützung bei Ihrer Buchhaltung

 

  • Wenn Sie bereits einen Steuerberater haben, ist eine enge Zusammenarbeit angestrebt und gewährleistet.
  • Ich arbeite aber auch direkt mit einem eigenen Steuerberater zusammen, der dann auch für Sie beratend tätig wird.
  •  

    Eine Übernahme ist auch während des laufenden Geschäftsjahres möglich

     

    Es werden nur Tätigkeiten im gesetzlich zulässigen Rahmen des

    § 6 ABS. 3 u. 4 StBerG übernommen.