Leistungen Lohnbuchhaltung.

 

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lohnsteuer-/Krankenkassenmeldungen

 

  • Wenn Sie bereits einen Steuerberater haben, ist eine enge Zusammenarbeit angestrebt und gewährleistet.
  • Ich arbeite aber auch direkt mit einem eigenen Steuerberater zusammen, der dann auch für Sie beratend tätig wird.
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    Eine Übernahme ist auch während des laufenden Geschäftsjahres möglich.

     

    Es werden nur Tätigkeiten im gesetzlich zulässigen Rahmen des

    § 6 ABS. 3 u. 4 StBerG übernommen.