Leistungen Lohnbuchhaltung.
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Lohnsteuer-/Krankenkassenmeldungen
Eine Übernahme ist auch während des laufenden Geschäftsjahres möglich.
Es werden nur Tätigkeiten im gesetzlich zulässigen Rahmen des
§ 6 ABS. 3 u. 4 StBerG übernommen.